Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines und Geltungsbereich.

Für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen Einschließlich Beratungsleistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Kreitzberg Normalien GmbH (nachfolgend „Kreitzberg“ oder „Gesellschaft“). Sie gelten verbindlich für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung zu dem Abnehmer (nachfolgend auch „Kunde“ oder „Besteller“) und ebenso für alle zukünftigen Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von Kreitzberg bestätigten Auftrag zugegangen sind. Anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich auch für die Zukunft widersprochen; sie gelten nur, wenn diese von Kreitzberg schriftlich akzeptiert werden. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde ggf. unter Bezugnahme auf seine Geschäfts-oder Einkaufsbedingungen eine Bestellung aufgibt bzw. ein Angebot von Kreitzberg bestätigt.

Die nachfolgenden AGB gelten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen gegenüber einem Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.

Der Verkauf von Waren (nachfolgend auch „Produkte“) steht unter der Bedingung einer ordnungsgemäßen Registrierung des Kunden sowie Bestätigung der Registrierung durch Kreitzberg und ist an Privatpersonen oder an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ausgeschlossen.

Ergibt sich nach einem Vertragsverhältnis, in welches diese AGB miteinbezogen waren, ein Folgevertrag mit dem selben Kunden, so gelten diese AGB auch ohne ausdrücklichen Hinweis auf dieselben für den Folgevertrag.

Für diesen Vertrag sowie alle etwaigen Folgeverträge gelten die AGB’s von Kreitzberg in der jeweils aktuellen Fassung. Dem Kunden werden auf Wunsch diese AGB in deutscher Sprache oder eine Übersetzung in englischer Sprache schriftlich übermittelt.

Die folgenden Begriffe werden in dieser AGB häufig verwendet und sollen daher zum besseren Verständnis erläutert werden. Diese Erläuterung dient lediglich der Illustration und stellt keine abschließende Definition im Rechtssinne dar.

Bestellung: Die Bestellung von Produkten ist die Abgabe eines Kaufangebotes über die angebotenen Vertriebswege von Kreitzberg (online über den Webshop von Kreitzberg unter www.Kreitzberg.de, der Bestellblattform http://shop.Kreitzberg.de oder per E-Mail/Fax/Brief), dass von Kreitzberg angenommen werden kann.

Katalog: Von Kreitzberg herausgegebener Produktkatalog in der jeweils gültigen Version oder aktuell veröffentlichte elektronische Übersicht über das Warenangebot von Kreitzberg.

Registrierung:

Registrierung online: Vollständige und ordnungsgemäße Anmeldung des Kunden bei Kreitzberg durch Verwendung des Online-Formulars auf der Internetseite www.Kreitzberg.de und hiernach erfolgte elektronische Zusendung der Zugangsdaten an den Kunden durch Kreitzberg.

Registrierung offline: Ordnungsgemäße Anmeldung des Kunden durch Rücksendung des vervollständigten Kreitzberg-Registrierungsformulars unter Anbringung des Datums und der Unterschrift sowie des Firmenstempels.

Sonderbestellung: Bestellungen von Produkten, die abweichend von der durch Kreitzberg angebotenen Katalog-Produktpalette bzw. des elektronisch veröffentlichten Warenangebots mit besonderen Spezifikationen vom Kunden versehen und gegenüber Kreitzberg auf den üblichen Bestellwegen schriftlich übermittelt werden. Sonderbestellungen müssen Kreitzberg mit vollständigen und korrekten Zeichnungs- und wenn angefordert, CAD-Daten zur Verfügung gestellt werden. Ferner sind Sonderbestellungen sogenannte Big Orders, also Bestellungen von Produkten, deren Anzahl die im Katalog oder online im elektronischen Katalog angegebenen maximalen Stückzahlen im Rahmen der Mengenrabattstaffellung übersteigt, sowie Bestellungen von Lagerartikeln, bei denen die Bestellmenge des Kunden die maximale Lagermenge des jeweiligen Artikels bei Kreitzberg überschreitet; Kreitzberg wird den Kunden über die Tatsache, dass eine Big Order vorliegt, nach Eingang der Bestellung schriftlich oder fernmündlich informieren.

Lagerware: Produkte, die in der entsprechenden Konfiguration und Anzahl grundsätzlich von Kreitzberg in deren Lager vorgehalten.

 

2. Registrierung

Die Bestellung von Kreitzberg-Produkten setzt voraus, dass sich der Kunde vollständig und ordnungsgemäß bei Kreitzberg registriert hat und Kreitzberg die Registrierung des Kunden sowie die Anlage eines Firmenkontos bestätigt hat. Zur vollständigen und ordnungsgemäßen Registrierung gehört u.a. auch die Angabe einer gültigen Umsatzsteuer-Identifiktionsnummer. In diesem Falle wird dem Kunden eine Kundennummer erteilt, welche bei Bestellungen anzugeben ist.

Mit der Registrierung erteilt der Kunde gegenüber Kreitzber die Einwilligung, per Post, Fax oder E-Mail über Produktangebote oder andere Angelegenheiten der Gesellschaft informiert zu werden. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, Kreitzberg gegenüber diese Einwilligung zur Übersendung von Informationen zu widerrufen.

Der Kunde ist verpflichtet, seine persönliche Kundennummer vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine registrierte Kundennummer zu übertragen, zu verleihen oder an Dritte weiterzugeben.

Der Kunde kann seine Registrierung jederzeit stornieren, indem er Kreitzberg durch ein Schreiben, welches von einem Vertretungsberechtigten unterzeichnet und mit einem Firmenstempel versehen ist, über den Wunsch auf Stornierung der Registrierung in Kenntnis setzt. Die Gesellschaft wird im Falle des Erhaltes eines solchen Schreibens nach Erfüllung etwaiger bestehender Verträge die Registrierungsdaten unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) löschen.

Kreitzberg behält sich vor, nach billigem Ermessen eine Registrierung ohne Angabe eines Grundes abzulehnen oder zu widerrufen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn:

  • der Kunde kein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist;
  • der Kunde die Pflichtangaben im Registrierungsformular nicht vollständig eingetragen hat;
  • der Kunde bereits registriert ist;
  • der Kunde seine geschäftliche (Haupt-)Niederlassung, seinen Firmensitz oder seine postalische Adresse zum Zeitpunkt der Registrierung außerhalb der Europäischen Union (EU) oder nicht in solchen Ländern hat, in welchen Kreitzberg ihre Produkte über Kataloge anbietet;
  • eine frühere Registrierung des Kunden durch Kreitzberg widerrufen wurde;
  • der Kunde die Niederlassung oder den Sitz seines Unternehmens nach erfolgter, bestätigter Registrierung in ein Land verlegt, in welches Kreitzberg Produkte nicht vertreibt. Anfragen in Bezug auf Länder, in welche Lieferungen durch Kreitzberg erfolgen, können an die Gesellschaft unter der in Ziffer 15 genannten Adresse gerichtet werden;
  • der Kunde unrichtige oder unvollständige Angaben im Zusammenhang mit seiner Registrierung gemacht hat;
  • der Kunde unberechtigt seine Kundennummer offenlegt, verleiht oder überträgt;
  • andere Gründe bestehen (insbesondere im Hinblick auf die wirtschaftliche Situation des Kunden), die aus Sicht von Kreitzberg zu einer Ablehnung oder Widerruf der Registrierung berechtigen.

 

3. Angebot und Vertragsabschluss

Alle Angebote von Kreitzberg sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine Annahmefrist enthalten. Sie sind Aufforderungen an den Kunden, eine verbindliche Bestellung bei Kreitzberg vorzunehmen. Auf Bestellung des Kunden hin kommen alle Verträge frühestens mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung von Kreitzberg, also nicht durch die bloße Übersendung einer Eingangsbestätigung der Bestellung oder Preismitteilung/Quotation, spätestens aber mit Übergabe der Ware, zustande. Maßgebend für den Inhalt des Vertrages sind die Kreitzberg-Auftragsbestätigung und – neben diesen AGB’s -etwaig bekannt gegebene Verkaufs-und Lieferbedingungen. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen stets der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von Kreitzberg.

Angaben von Kreitzberg zum Gegenstand der Produkte oder Leistungen (z. B. Gewichte, Maße, Belastbarkeit, Toleranzen) sowie Zeichnungen, Abbildungen oder CAD-Angaben von Kreitzberg sind nur annähernd maßgeblich und stellen keine Zusicherung dar, sofern eine Zusicherung dieser Angaben nicht schriftlich, zumindest aber in Textform, abgegeben wurde.

Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, das bestellte Produkt erwerben zu wollen. Kreitzberg ist nicht verpflichtet, eine Bestellung von Produkten anzunehmen oder auszuführen. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn auf die Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung von Kreitzberg erklärt wird.

Liegt Kreitzberg im Zeitpunkt der Bestellung keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden vor, wird etwaigen Ansprüchen des Kunden auf Mehrwertsteuerrückerstattung nicht entsprochen.

Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Kreitzberg und dem Kunden ist die schriftlich – zumindest in Textform – erteilte Auftragsbestätigung, einschließlich dieser AGB.

Die schriftliche Auftragsbestätigung ist unverzüglich nach Zugang durch den Kunden zu prüfen und etwaige Abweichungen von der Bestellung sind Kreitzberg unverzüglich mitzuteilen. Beinhaltet die Auftragsbestätigung einen ausdrücklichen Hinweis auf eine Abweichung von der Bestellung (z.B. durch andere Mengen/Maßangaben), hat der Kunde unverzüglich schriftlich zu widersprechen. Etwaige aufgrund fehlender oder verspäteter Rüge bzw. Widerspruch nutzlos getätigte Aufwendungen von Kreitzberg oder hierdurch entstehende Schäden sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass Kreitzberg durch seine fehlende oder verspätete Rüge keine nutzlosen Aufwendungen getätigt bzw. Kreitzberg kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Ergänzungen und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, zumindest der Textform.

Kreitzberg behält sich das Eigentum und Urheberrecht an allen von ihr veröffentlichten Katalogen und elektronischen Warenangeboten, Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen oder Berechnungen vor. Ohne Zustimmung von KREITZBERG dürfen diese weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

Übersteigt eine Bestellung handelsübliche Mengen oder sind diese für Kreitzberg nicht vollumfänglich verfügbar bzw. lieferbar, behält sich Kreitzberg eine entsprechende Beschränkung der Menge vor. In der Auftragsbestätigung liegt dann das Angebot zum Abschluss eines neuen Vertrages. Der Kunde nimmt dieses Angebot durch schriftliche Bestätigung oder durch rügelose Entgegennahme der Auftragsbestätigung an.

Auf Bestellanfrage oder auf besonderen Wunsch des Kunden wird diesem seitens Kreitzberg eine Preismitteilung/Quotation übermittelt. Diese Preismitteilung/Quotation ist für Kreitzberg freibleibend, d.h. unverbindlich und stellt kein annahmefähiges Angebot von Kreitzberg dar (vgl. Ziffer 3.4 – 3.5).

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch etwaige Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von Kreitzberg zu vertreten ist. Der Kunde wird bei Nichtverfügbarkeit der gewünschten Produkte unverzüglich hierüber von Kreitztberg informiert.

Angaben von KREITZBERG (z.B. Preismitteilungen oder Lieferzeiten) im Katalog, in gedruckten oder elektronischen Warenangeboten oder beispielsweise in Werbeanzeigen stellen kein Angebot dar. KREITZBERG behält sich das Recht vor, derartige Angaben jederzeit zu korrigieren, zu ändern oder zu streichen.

Der Kunde kann auf Anfrage Sonderbestellungen (vgl. Ziffer 1.7) tätigen. KREITZBERG wird entsprechende Anfragen prüfen und ggf. einen Preis für diese Sonderbestellung berechnen und dem Kunden mitteilen. Im Falle des Interesses kann der Kunde sodann eine Bestellung nach vorstehenden Bestimmungen aufgeben. Auf solche Sonderbestellungen finden ebenfalls diese AGB Anwendung, sofern nicht die Parteien besondere Bedingungen vereinbart haben; in diesem Falle gehen die Individualvereinbarungen diesen AGB vor.

 

4. Änderungen von Bestellungen, Rücksendung von versendeten Produkten

Änderungen und Stornierungen von Bestellungen: KREITZBERG gibt dem Kunden die Möglichkeit, eine Bestellung nach den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern oder zu stornieren:

Die Regelung dieser Ziffer 4 lassen die gesetzlichen Rechte des Kunden unberührt. Die Möglichkeit der Änderung oder Stornierung einer Bestellung gilt unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch KREITZBERG. KREITZBERG behält sich ausdrücklich nach eigenem Ermessen Ausnahmen von nachfolgenden Regelungen vor, wenn aufgrund von Art, Typ, Menge oder Versanddatum der Produkte oder des genutzten Vertriebssystems eine Stornierung ausnahmsweise nicht akzeptiert werden kann. Dies wird dem Kunden unverzüglich nach Eingang der Mitteilung über die Bitte auf Auftragsänderung oder -stornierung mitgeteilt.

Grundsätzlich ist die Stornierung einer Bestellung nur am Tag der Versendung der Auftragsbestätigung durch KREITZBERG an den Kunden kostenfrei möglich. Voraussetzung für die kostenlose Stornierung ist, dass die Stornierung seitens des Kunden in Textform innerhalb von 2 Stunden nach Versendung der Auftragsbestätigung bis spätestens eine Stunde vor KREITZBERG Geschäftsschluss (Montag bis Freitag 16:30 Uhr (MEZ)) erfolgt. Dies bedeutet, dass die Stornierung an den Werktagen Montag bis Freitags bis spätestens 15:30 Uhr (MEZ) zugegangen sein muss. Erfolgt die Stornierung später als 2 Stunden nach Versendung der Auftragsbestätigung, bzw. später als eine Stunde vor KREITZBERG Geschäftsschluss, fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 20 % des Auftragswertes an.

Spätere Stornierungen können abhängig von der Lieferzeit einzelner Komponenten ggf. möglich sein und müssen beim Kundendienst individuell angefragt werden.

Soweit die Bestellung Produkte betrifft, deren Konfiguration und Anzahl die übliche Lagerware von KREITZBERG darstellt, ist diese grundsätzlich, aber vorbehaltlich der Zustimmung von KREITZBERG bis einen Tag vor Versand kostenfrei stornierbar.

Sonderbestellungen gemäß Ziffer 1.7, 3.13 dieser AGB sowie Expressbestellungen können in Abweichung von den vorstehenden Regelungen nicht storniert werden.

Produkte von Drittanbietern mit einer Lieferzeit von 4 oder weniger Tagen können innerhalb von 2 Stunden nach Versendung der Auftragsbestätigung bis spätestens eine Stunde vor KREITZBERG Geschäftsschluss (Montag bis Freitag 16:30 Uhr (MEZ)) storniert werden. Dies bedeutet, dass die Stornierung an den Werktagen Montag bis Freitag bis spätestens 15:30 Uhr (MEZ) zugegangen sein muss.

Produkte von Drittanbietern mit einer Lieferzeit von mehr als 4 Tagen können nicht storniert werden.

Die Stornierungsgebühren errechnen sich aus dem Auftragswert (Bestellwert einschließlich Steuern, Fracht etc., siehe 5.1). Bei der Berechnung der vorstehenden Fristen sind die üblichen Werktage (Montag bis Freitag) von KREITZBERG in Siegen, Deutschland, maßgebend.

Wünsche auf Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen sind jeweils an die in Ziffer 15 dieser AGB angegebene Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse unter Angabe der Bestell-und Kundennummer zu richten.

Rücksendung von ausgelieferten Produkten:

Die Rücksendung von bestellten Produkten ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Ausnahmsweise kann der Kunde nach vorheriger Rücksprache mit dem Kundenservice von KREITZBERG und dessen Zustimmung Produkte zurücksenden, wenn es sich um sog. Lagerwaren im Sinne von Ziffer 1.8 handelt.

Für Produkte gem. 4.2.b) wird dem Kunden eine Wiedereinlagerungsgebühr von 20 % des Kaufpreises in Rechnung gestellt. Der Kunde trägt auch die Kosten der Rücksendung der Produkte.

Die Rücksendung und Rücknahme von Sonderbestellungen gemäß Ziffer 1.7, 3.13 ist grundsätzlich ausgeschlossen.

 

5. Preise, Zahlung und Abtretung

Die Preise gelten in Euro ab dem Sitz von KREITZBERG in Siegen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, Verpackung, Aufwand der Versendung, bei Exportlieferungen zuzüglich Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Es gelten die am Tag des Vertragsschlusses bzw. des Ausgangs der Auftragsbestätigung gültigen Preise. Die erforderliche Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und von KREITZBERG nicht zurückgenommen. Die Versandkosten sowie Mehrkosten für erbetenen Eil- oder Expressversand hat der Kunde zu tragen.

Sämtliche Preisangaben basieren auf den bei Vertragsschluss gültigen Kostenfaktoren (Währungsverhältnis, Rohstoffpreis, Löhne etc.). Wesentliche Änderungen der Kostenfaktoren, welche KREITZBERG nicht zu vertreten und nicht schuldhaft gesetzt hat, berechtigen KREITZBERG bis zur vereinbarten Lieferzeit vom Vertrag zurückzutreten bzw. dem Kunden ein neues Angebot vorzulegen.

Der Kunde ist bei Lieferung an Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die gemäß der aktuellen Preisliste von KREITZBERG jeweils gültige Liefergebühr an KREITZBERG zu entrichten. Die Höhe der Liefergebühr richtet sich nach dem Bestimmungsland, in welches die Lieferung erfolgen soll. Die aktuellen KREITZBERG-Liefergebühren werden von der Gesellschaft bekannt gegeben und dem Kunden auf Anfrage auch gesondert mitgeteilt. Sollte die Preisliste Liefergebühren für das betreffende Land bzw. den betreffenden Kunden nicht ausweisen, ist KREITZBERG berechtigt, die tatsächlich anfallenden Lieferkosten ersetzt zu verlangen.

Die Kosten für Sonderbestellungen gemäß Ziffer 3.13 dieser AGB werden ebenfalls gemeinsam mit den weiteren Kosten gemäß Ziffer 5.1 zur Zahlung fällig.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn KREITZBERG über den Betrag endgültig verfügen kann. Durch die Entgegennahme von Schecks übernimmt KREITZBERG in Bezug auf Protesterhebung und rechtzeitiger Vorlage keinerlei Verpflichtung. Sämtliche bei dem Einzug von Schecks entstehende Spesen oder sonstige Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

Kommt ein Kunde trotz Mahnung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach oder liegt eine wesentliche Vermögensverschlechterung beim Kunden vor, so ist KREITZBERG berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn bereits Schecks entgegen genommen wurden. KREITZBERG ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Wird das Verlangen von KREITZBERG binnen einer gesetzten angemessenen Frist nicht erfüllt, so ist KREITZBERG berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Kunden entfällt die Setzung einer Nachfrist. Im Übrigen ist KREITZBERG im Falle der Versäumung der Zahlung binnen Nachfrist oder im Falle der Stellung eines Insolvenzantrages berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.

Ab Verzugseintritt schuldet der Kunde Verzugszinsen von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz.

KREITZBERG ist berechtigt, Höchstbeträge für den Kauf von Produkten ohne Vorkasse oder Sicherheiten einzuräumen. Falls der Gesamtpreis der von dem Kunden bestellten Produkte diesen Höchstbetrag erreicht oder überschreitet, ist KREITZBERG berechtigt, nach alleinigem Ermessen auf folgende Arten zu reagieren:

Der Kunde kann aufgefordert werden, vor Lieferung der bestellten Produkte den ausstehenden Betrag insgesamt oder teilweise zu bezahlen.

KREITZBERG kann die Bestellung(en) ablehnen, widerrufen oder stornieren und/oder

andere Maßnahmen einleiten oder Handlungen vornehmen (z.B. Sicherheiten verlangen), die KREITZBERG zur Sicherung ihrer eigenen Interessen für notwendig erachtet.

Der Kunde wird auf Anfrage von KREITZBERG über den ihm eingeräumten Einkaufshöchstbetrag informiert.

KREITZBERG ist berechtigt, die Ansprüche seinen Vertragsbeziehungen abzutreten.

Befindet sich der Kunde KREITZBERG gegenüber mit Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

KREITZBERG ist berechtigt, seine Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt – insbesondere die Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware – ohne einen vorherigen Rücktritt vom jeweiligen Kaufvertrag geltend zu machen.

Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die AKTIVBANK AG, Stuttgarter Str. 20-22, 75179 Pforzheim, zu leisten, an die KREITZBERG gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus seinen Geschäftsverbindung abgetreten hat. Auch seinen Vorbehaltseigentum hat KREITZBERG auf die AKTIVBANK AG übertragen.

Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunde ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

 

6. Verwendung von KREITZBERG-Produkten und behördliche Anordnungen

KREITZBERG-Produkte sind für den Einsatz innerhalb einer allgemeinen Produktausrüstung im Bereich automatische Montagemaschinen, Vorrichtungen für maschinelle Bearbeitung, Inspektionsvorrichtungen und Werkautomatisierungsmaschinen konzipiert. Der Kunde hat KREITZBERG über Rechtsnormen und behördliche Anordnungen zu informieren, welche die Lieferung, die Ausstattung oder die Verwendung der angefragten oder bestellten Produkte zu anderen Verwendungszwecken betreffen. Diese Informationspflicht umfasst insbesondere Bestimmungen über die Beschaffenheit und den Einsatz der zu liefernden Produkte, etwaige Sicherheitsvorschriften, Verordnungen und Spezifikationen über verbotene Substanzen, Importvorschriften etc. Bei Verletzung dieser Informationspflichten lehnt KREITZBERG jede Haftung ab. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Falle, KREITZBERG von allen daraus erwachsenen Ansprüchen vollumfänglich freizustellen.

KREITZBERG-Produkte sind für folgende Einsatzbereiche ungeeignet, weshalb KREITZBERG grundsätzlich die Verwendung ihrer Produkte für diese Einsatzbereiche ablehnt:

  • Transportgeräte einschließlich Lastwagen, Schiffe, Maschinenfahrzeuge usw.;
  • Medizinische Geräte und medizinische Ausrüstung jeder Art;
  • Waren aller Art, die an Verbraucher verkauft werden oder verkauft werden sollen (inklusive Zwischenverkauf);
  • Luft-und Raumfahrt, Aerospace-Ausrüstung;
  • Ausrüstung für Nuklearenergie;
  • Militärische Produkte (inkl. Waffen)
  • Für den Einbau und Einsatz im öffentlichen Bereich.

Untersagt sind ferner Bestellungen oder der Gebrauch von über KREITZBERG erworbenen Produkten zur Nutzung oder Weiterverarbeitung zu Gütern, welche ggf. gegen die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 („EG-Dual use VO“) oder gegen nationale oder europäische Genehmigungspflichten im Sinne der Güterliste des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle/BAFA“ bzw. nationale oder internationale Embargobeschlüsse verstoßen.

Im Übrigen sind sämtliche im Katalog oder den gedruckten bzw. elektronischen Warenangeboten aufgeführten Hinweise hinsichtlich der Produkte nebst Spezifikationen, beabsichtigter Gebrauch, Nutzungsbedingungen, Nutzungsvoraussetzungen oder Vorgaben durch Zeichnungen einzuhalten und zu beachten, einschließlich sämtlicher Hinweise oder Beschreibungen in der Produktliteratur, die mit den Produkten oder deren Zubehör geliefert werden.

Als zugesicherte Eigenschaften des Produkts gelten nur die im Rahmen der von KREITZBERG zugesicherten technischen Spezifikationen oder als zugesicherte Eigenschaften angegebene Beschaffenheit für die oben unter 6.1 aufgeführten Zwecke. Nur hierfür steht KREITZBERG ein. Angaben in Warenangeboten oder Werbung, sei es durch KREITZBERG oder über einen Dritten, stellen keine verbindliche Beschaffenheitsangabe für KREITZBERG-Produkte dar. Die Vereinbarung einer Garantie oder eine über KREITZBERG-technische Spezifikation hinausgehende Zusicherung bedarf der Schriftform und der Zustimmung von KREITZBERG. Eine Garantie ist nur dann wirksam vereinbart, wenn sie den Inhalt der Garantie sowie die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes hinreichend bestimmend beschreibt.

Eine etwaige anwendungstechnische Beratung sowie Vorschläge zum Produkteinsatz oder zur Produktverarbeitung, sei es durch Wort, Schrift oder Bild, werden von KREITZBERG nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der bestehenden Vorschriften und Erfahrungen gemäß Ziffer 6.5 erteilt.

Sämtliche Angaben und Auskünfte durch Mitarbeiter von KREITZBERG über Eignung und Anwendung dieser Produkte sind unverbindlich und befreien den Kunden nicht von seiner ihm obliegenden Verpflichtung, sich durch eigene Prüfverfahren und Versuche von der Eignung der Produkte für den von ihm beabsichtigten Einsatz bzw. Verfahren oder Gebrauchszwecke zu überzeugen.

Verwendung, Anwendung und Verarbeitung der von KREITZBERG bezogenen Produkte erfolgen außerhalb der Kontrollmöglichkeiten von KREITZBERG und liegt daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden.

Die angegebene Beschaffenheit der Produkte kann nur bei einem ordnungsgemäßen und den Spezifikationen des Produktes entsprechenden Gebrauch oder Lagerung gewährleistet werden.

 

7. Lieferzeit und Lieferung

Die Lieferung beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden etwaig zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben bzw. vor Eingang einer etwaig vereinbarten Anzahlung.

Voraussetzung einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung in das EU-Ausland ist die Mitteilung einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch den Kunden. Sofern KREITZBERG im Zeitpunkt der Bestellung keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorlag, wird einem etwaigen Anspruch des Kunden auf Mehrwertsteuerrückerstattung nicht entsprochen (siehe auch Ziff. 2.1 und 3.4).

Eine zugesicherte Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand, das Lieferwerk oder das KREITZBERG-Lager in Siegen verlassen hat oder dem Kunden die Versandbereitschaft angezeigt wurde.

KREITZBERG haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material-oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen -jeweils auch bei Vorlieferanten – sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung) verursacht worden sind und KREITZBERG diese nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung für KREITZBERG wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist KREITZBERG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zumutbar ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber KREITZBERG vom Vertrag zurücktreten. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer-und Leistungsfristen entsprechend.

KREITZBERG ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

Gerät KREITZBERG mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Leistung oder Lieferung unmöglich, so ist die Haftung auf Schadensersatz nach Ziffer 10 dieser AGB beschränkt.

Verwendung, Anwendung und Verarbeitung der von KREITZBERG bezogenen Produkte erfolgen außerhalb der Kontrollmöglichkeiten von KREITZBERG und liegt daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden.

Wird dem Kunden eine größere Anzahl an Produkten geliefert als dieser bestellt hat und ist dieser Umstand von KREITZBERG zu vertreten, dann wird der Kunde KREITZBERG innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Lieferung hierüber informieren. KREITZBERG wird die Überzahl der Produkte durch Beauftragung eines Frachtunternehmers auf eigene Kosten zurückholen. Bis zur Abholung durch den Frachtunternehmer hat der Kunde die Produkte sorgfältig behandeln. Die Haftung des Kunden endet mit der Übergabe der überzähligen Produkte an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Sendung bestimmten Dritten.

 

8. Versand und Gefahrtragung

Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Kunden ab Werk bzw. ab Lager durch Übernahme der Produkte durch den Kunden oder durch Versand.

Wird das Produkt vom Kunden übernommen, so geht die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung des Liefergegenstandes mit der Übernahme auf ihn über, dies gilt auch bei Übergabe des Liefergegenstandes an einen vom Kunden benannten Frachtunternehmer. Im Falle der Versendung durch einen von KREITZBERG ausgewählten Frachtunternehmer geht die Gefahr des Unterganges oder der Beschädigung des Produktes in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in welchem der von KREITZBERG beauftragte Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person die Ware übernimmt. Diese Regelungen in Ziffer 8.2 gelten auch für Teillieferungen.

Ist der Liefergegenstand versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die Kreitzberg nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

Erfolgt die Lieferung vereinbarungsgemäß frachtfrei, so trägt der Kunde die Mehrkosten, die durch seine besonderen Versandwünsche, durch den von ihm zu vertretenen Verzug der Frachtzustellung oder der von ihm zu vertretenen Notwendigkeit der wiederholten Frachtzulieferung oder anderer Versanderschwerungen entstehen.

Ausgelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufzeigen, vom Kunden unbeschadet der weiteren Rechte nach diesen AGB’s entgegen-und abzunehmen.

 

9. Mängel und Gewährleistung

Ungeachtet der Versandart und der Regeln des Handelskaufs nach §§ 377 ff. HGB bzw. der Rügepflicht nach diesen AGB, hat der Kunde die gelieferten Produkte unverzüglich auf Unversehrtheit zu untersuchen und etwaige Beschädigungen vom Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Versendung bestimmten Person oder Anstalt schriftlich bestätigen zu lassen. Transportschäden, die erst nach dem Auspacken der Produkte festgestellt werden, müssen KREITZBERG nach Feststellung unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Nach der Meldung des Kunden hat KREITZBERG das Recht, einen Dritten mit der Prüfung des angezeigten Schadens zu beauftragen. Etwaige KREITZBERG aufgrund fehlender oder verspäteter Anzeige entstehende Schäden sind vom Kunden zu tragen. Bei unberechtigter Mängelrüge trägt der Kunde die durch die Prüfung und gegebenenfalls gesonderte Beförderung der Produkte entstandenen Kosten.

Der beanstandete Liefergegenstand wird auf Kosten von KREITZBERG von einem von KREITZBERG beauftragten Frachtunternehmen abgeholt. Dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen als den vereinbarten Ort befindet.

Offensichtliche Mängel gelten als genehmigt, wenn binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge in Textform nicht erfolgt.

Bei einem Sachmangel des gelieferten Produktes ist KREITZBERG nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder zur Nachlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlages der Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Kunden beträgt ein Jahr. Sie beginnt mit der Übergabe des Produktes an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Beauftragten bzw. spätestens mit Übergabe an den Kunden.

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden –gleich aus welchen Rechtsgründen-ausgeschlossen. KREITZBERG haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haftet KREITZBERG nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Die Gewährleistungsverpflichtung KREITZBERG’s entfällt darüber hinaus,

  • bei Änderung oder Instandsetzung des Produktes durch den Kunden ohne die schriftliche Einwilligung von KREITZBERG;
  • bei fehlender, unsachgemäßer oder nachlässiger Verwendung oder Behandlung des Produktes durch den Kunden;
  • bei natürlicher Abnutzung des Produktes oder sonstigen Umständen, die nicht von KREITZBERG zu vertreten sind;
  • wenn ein Kunde zur Vornahme von Mängelbeseitigungsarbeiten bzw. Ersatzlieferung nicht in angemessener Weise Zeit Gelegenheit gewährt.

Beruht ein Mangel auf Verschulden von KREITZBERG, kann der Kunde nur unter den nachstehenden in Ziffer 10 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

 

10. Haftungsbeschränkungen

Die Haftung von KREITZBERG auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, ist nach Maßgabe dieser Bestimmungen eingeschränkt.

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von KREITZBERG auf den nach der Art und dem Produkt vorhersehbaren vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, Organe, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von KREITZBERG. Des Weiteren ist die Haftung von KREITZBERG bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen.

Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels nach § 434 BGB sowie die Rechtsfolgen gemäß § 437 Nr. 1 BGB verjähren nach einem Jahr ab Übergabe des Produkts an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Beauftragten bzw. an den Kunden.

Die Einschränkungen gemäß dieser Ziffer 10 gelten nicht für die Haftung von KREITZBERG wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

11. Muster, Marken und Vervielfältigungen

Bei vor oder im Zuge von Vertragsabschlüssen von KREITZBERG oder dem Kunden überlassenen Mustern handelt es sich lediglich um Anschauungsmuster. Durch die Überlassung oder Annahme von Mustern vor oder im Zuge von Vertragsabschlüssen werden keine Zusicherungen oder Eigenschaften bzw. ein „Kauf nach Muster“ vereinbart. Bestimmte Eigenschaften werden durch die Überlassung von Mustern nicht vereinbart.

Nachdrucke und jede Art von Vervielfältigungen – auch auszugsweise – von, aber nicht beschränkt auf Broschüren, Kataloge, Werbematerialien etc. von KREITZBERG sind nur zulässig mit zuvoriger schriftlicher Genehmigung von KREITZBERG.

Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von KREITZBERG nicht berechtigt, Marken von KREITZBERG zu verwenden, diese auf Waren oder deren Verpackung oder in den dazugehörigen Drucksachen oder auf Werbematerial als Bestandsteilsangabe zu verwenden. Dem Kunden ist ferner nicht gestattet, unter Benennung der KREITZBERG-Produkte oder von KREITZBERG-Marken auf seine eigenen Produkte hinzuweisen oder diese zu bewerben.

 

12. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden behält sich KREITZBERG das Eigentum an dem Produkt bzw. Kaufgegenstand vor.

Der Kunde ist verpflichtet, die verkauften Gegenstände pfleglich zu behandeln.

Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde KREITZBERG unverzüglich schriftlich hierüber zu benachrichtigen.

Der Kunde ist berechtigt, über die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verfügen. Eine Weiterverfügung an solche Endabnehmer, die die Abtretung der gegen sie gerichteten Entgeltforderungen ausgeschlossen oder beschränkt haben, ist dagegen nicht statthaft. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind dem Kunden ohne Zustimmung von KREITZBERG nicht gestattet.

Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer), die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, an KREITZBERG ab; KREITZBERG nimmt hiermit die Abtretung an (Verlängerter Eigentumsvorbehalt).

Steht KREITZBERG nur Miteigentum an der Vorbehaltsware zu, so beschränkt sich die Vorausabtretung auf den Teil der Forderung, der dem Anteil des Miteigentums von KREITZBERG (auf Basis des Rechnungswertes) entspricht.

Der Käufer bleibt auch nach der Abtretung widerruflich zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Befugnis KREITZBERG’s, die Forderung einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. KREITZBERG verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht im Zahlungsverzug ist und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann KREITZBERG verlangen, dass der Kunde KREITZBERG die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

Verarbeitung und Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden werden stets für KREITZBERG vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, KREITZBERG nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt KREITZBERG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

Wird die Kaufsache (Vorbehaltsware) mit anderen, KREITZBERG nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt KREITZBERG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so überträgt der Kunde KREITZBERG anteilsmäßig das Miteigentum. Der Kunde verwahrt das so entstandene Allein-oder Miteigentum für KREITZBERG.

Für die nach den vorstehenden Ziffern 12.5 und 12.6 im Eigentum KREITZBERG’s stehenden Sachen oder Miteigentumsanteile gilt im Übrigen das Gleiche wie unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen.

KREITZBERG verpflichtet sich, die KREITZBERG zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die gegenüber KREITZBERG zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt KREITZBERG.

Erfüllt der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung seine Leistungspflichten nicht, ist KREITZBERG berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten (Verwertungsfall). KREITZBERG ist dann berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen und zu verwerten.

 

13. Datenschutz

KREITZBERG gewährleistet den vertraulichen Umgang mit erhobenen Daten nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz der Bundesrepublik Deutschland sowie im Übrigen nach der Datenschutzerklärung.

 

14. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand

Erfüllungsort bei Lieferung ab Werk ist das Werk, bei den übrigen Lieferungen und für Zahlungen ist Erfüllungsort der Sitz von KREITZBERG in Siegen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen aufgrund des Haager-Kaufrechtsübereinkommens vom 01.07.1964 und das UN-Kaufrechtsübereinkommen vom 11.04.1980 sowie kollisionsrechtliche Bestimmungen des deutschen Rechts finden keine Anwendung.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von KREITZBERG in Siegen Deutschland oder Pforzheim. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Sitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Daneben ist KREITZBERG aber berechtigt, den Kunden an dessen Geschäftssitz zu verklagen.

 

15. Schlussbestimmungen

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB und der hierin getroffenen weiteren Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird dann durch die Vertragsparteien so ausgefüllt, dass diese den Sinn der unwirksamen Bestimmung möglichst gleichkommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke. § 139 BGB findet keine Anwendung.

KREITZBERG behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einen Teil hiervon jederzeit zu ändern. Es ist die jeweils aktuelle Version unter www.Kreitzberg.de zu beachten.